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BGH Beschluss v. - VIII ZB 25/10

Gesetze: § 511 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO

Berufungsverfahren: Auslegung einer „Anschlussberufung“als eigenständige Berufung; Rechtsmittel gegen die Feststellung der Wirkungslosigkeit einer solchen „Anschlussberufung“

Leitsatz

1. Zur Auslegung einer "Anschlussberufung", die die Anforderungen an die Zulässigkeit einer eigenständigen Berufung erfüllt (im Anschluss an , NJW 2003, 2388) .

2. Stellt das Berufungsgericht durch Beschluss die Wirkungslosigkeit einer "Anschlussberufung" nach § 524 Abs. 4 ZPO fest, so ist hiergegen die Rechtsbeschwerde statthaft, wenn keine Anschlussberufung, sondern eine eigenständige Berufung eingelegt worden ist und daher der Ausspruch des Berufungsgerichts einer Verwerfung der Berufung als unzulässig gleichkommt (im Anschluss an , NJW 2003, 2388) .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1455 Nr. 20
NJW 2011 S. 8 Nr. 19
HAAAD-80946

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