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BSG Urteil v. - B 14 AS 45/09 R

Gesetze: § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 12 Abs 1 SGB 2, § 1922 Abs 1 BGB, § 1939 BGB, § 1942 BGB, § 2033 Abs 1 S 1 BGB, § 45 Abs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 SGB 10

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - Vermächtnis - Eintritt des Erbfalles vor Antragstellung nach SGB 2 - Aufhebung bzw Rücknahme des Verwaltungsakts - Auswechseln der Rechtsgrundlage

Leitsatz

Ein während des SGB-2 Leistungsbezugs aus einer Erbschaft zufließender Geldbetrag ist Vermögen, wenn der Erbfall vor der Beantragung von Grundsicherungsleistungen eingetreten ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:240211UB14AS4509R0

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 31
VAAAD-80963

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