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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 5 AS 2430/10

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Streitigkeiten über den Erlass oder die Stundung von Gerichtskosten der Fachgerichtsbarkeiten ist der Rechtsweg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, OVG 1 S 1.11).

Fundstelle(n):
RAAAD-80986

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