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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 1 KR 368/08

Leitsatz

Leitsatz:

Ambulante Reha-Leistungen im Sinne des § 40 Abs. 1 SGB V können auch Maßnahmen der Intensivierten Reha-Nachsorge (IRENA) sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAD-80996

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