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BFH Urteil v. - VI R 9/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, FGO § 120 Abs. 2

Fiktiver Abzug von Werbungskosten

Leitsatz

Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer selbst keine Aufwendungen getragen hat. Werbungskostenabzug setzt eine Belastung mit Aufwendungen voraus.
Führen Zuwendungen des Arbeitgebers, durch die sich der Arbeitnehmer eigene Aufwendungen erspart, beim Arbeitnehmer zu steuerpflichtigen Einnahmen, können in Höhe der Zuwendungen abziehbare Werbungskosten vorliegen, wenn die Zahlungen durch den Arbeitnehmer zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 976 Nr. 6
VAAAD-81050

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