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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2741/10 VE,VSt

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 3, StromStG § 9 Abs. 4 Satz 1, StromStG § 9 Abs. 8 Satz 1, UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 1, UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1, AO § 45 Abs. 1 Satz 1

Stromsteuerermäßigung: Kein Übergang der Erlaubnis bei Gesamtrechtsnachfolge

Leitsatz

  1. Durch das Erlöschen einer GmbH mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erlischt auch die ihr erteilte Erlaubnis zur Entnahme begünstigten Stroms.

  2. Bei einer nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG erteilten Erlaubnis handelt es sich um eine personenbezogene Rechtsposition, die nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen kann.

Fundstelle(n):
BAAAD-81557

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