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BGH Urteil v. - I ZR 118/09

Gesetze: § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 5 Abs 1 S 1 RDG, § 5ff RDG, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO

Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit – Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

Leitsatz

Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

1. Ein Verweis auf die Erlaubnistatbestände der §§ 5 bis 8 RDG reicht bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung der Merkmale nicht aus, unter denen eine Rechtsdienstleistung zulässigerweise erbracht werden darf .

2. Die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zulässigerweise in den Verkehr gebrachten Erzeugnisses im Inland erfordert regelmäßig eine rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG .

3. Der Erlaubnistatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG setzt nicht voraus, dass die sachgerechte Erfüllung der Hauptleistung beeinträchtigt wird, wenn nicht auch die Nebenleistung in Form der Rechtsdienstleistung erbracht wird .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 6 Nr. 17
WM 2011 S. 1772 Nr. 37
JAAAD-81576

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