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BFH Beschluss v. - X B 133/10

Gesetze: FGO § 76, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, AO § 90 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Keine Zeugenvernehmung bei Verzicht auf mündliche Verhandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 995 Nr. 6
SAAAD-81709

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