Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - X B 193/10

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1, BGB § 2290 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

Grundsätze zur Abgrenzung einer dauernden Last bzw. Leibrente

Leitsatz

Die Grundsätze für die Einordnung von Versorgungsleistungen als Leibrente oder dauernde Last gelten bei Vermögensübergaben im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und auch dann, wenn Versorgungsleistungen ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben, sofern z.B. ein überlebender Ehegatte oder ein erbberechtigter Abkömmling statt seines gesetzlichen Erbteils lediglich Versorgungsleistungen aus dem ihm an sich zustehenden Vermögen erhält und es sich bei den Zahlungen nicht um eine Verrentung des Erbanteils handelt.
Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn zu beurteilen ist, ob die in einem Erbvertrag vereinbarte lebenslange Versorgung des überlebenden Ehegatten bei einem veränderten Versorgungsbedürfnis des Begünstigten oder einer verbesserten oder verschlechterten Leistungsfähigkeit des Verpflichteten an die neuen Verhältnisse angepasst werden kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 980 Nr. 6
DStZ 2011 S. 389 Nr. 11
KÖSDI 2011 S. 17462 Nr. 6
ZAAAD-81711

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank