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BFH Urteil v. - III R 10/09

Gesetze: AufenthG § 25 Abs. 1, EStG § 70

Bestandskraft eines Kindergeld-Ablehnungsbescheids

Leitsatz

Die Bestandskraft eines nicht angefochtenen Bescheids, durch den die Gewährung von Kindergeld abgelehnt, Kindergeld auf Null ? festgesetzt oder durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt sich in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich bis zum Ende des Monats seiner Bekanntgabe.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 985 Nr. 6
CAAAD-81723

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