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BFH Beschluss v. - III R 44/09

Gesetze: FGO § 126 Abs. 1, FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a

Anforderungen an die Begründung einer Revision

Leitsatz

Die Revisionsbegründung muss eindeutig erkennen lassen, welche Norm der Revisionskläger für verletzt hält. Ferner muss der Revisionskläger die Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art angeben, die nach seiner Auffassung das erstinstanzliche Urteil als unrichtig erscheinen lassen.
Das folgt aus dem Sinn und Zweck des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a FGO, das Revisionsgericht zu entlasten und den Revisionskläger zu zwingen, Inhalt, Umfang und Zweck des Revisionsangriffs von vornherein klarzustellen. Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinandersetzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 997 Nr. 6
MAAAD-81724

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