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BFH Urteil v. - III R 65/09

Gesetze: FGO § 67, FGO § 96 Abs. 1

Auslegung eines Klagebegehrens als Verpflichtungsklage (hier: Ablehnung der Festsetzung von Kindergeld für einen unbestimmten Zeitraum)

Leitsatz

In einem Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids geht, durch den ein Antrag auf Gewährung von Kindergeld für einen unbestimmten Zeitraum abgelehnt wird, ist die Verpflichtungsklage und nicht die Anfechtungsklage die statthafte Klageart.
Wendet sich der Kläger in der Klageschrift gegen einen Bescheid der Familienkasse, durch den diese abschlägig über seinen Antrag auf Festsetzung von Kindergeld entschieden hat, und ist sein Begehren darauf gerichtet, Kindergeld zu erhalten, führt die isolierte Aufhebung des Ablehnungsbescheids nicht zu diesem Klageziel. Der Interessenlage des Klägers entspricht vielmehr der Antrag, die Familienkasse zur Zahlung von Kindergeld zu verpflichten. Der Klageantrag ist deshalb als Verpflichtungsbegehren zu behandeln.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 991 Nr. 6
WAAAD-81725

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