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BFH Urteil v. - V R 40/09

Gesetze: UStG § 3a

Tierärztliche Leistungen keine Beratungsleistungen i.S. von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG

Leitsatz

1. Medizinische Analysen und Laboruntersuchungen, durch die nicht Feststellungen zum menschlichen, sondern zum tierischen Gesundheitszustand getroffen werden, sind eine tierärztliche Leistung. Da diese weder als Begutachtung von noch - aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder intellektuellen Natur - als Arbeiten an beweglichen Gegenständen anzusehen sind, kommt eine Leistungsortbestimmung nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c UStG nicht in Betracht. Es handelt sich auch nicht um Beratungsleistungen im Sinne von § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG.
2. Für einen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben muss ein Verhalten der Finanzbehörde vorliegen, aus dem der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung den Schluss ziehen darf, dass er nicht mehr in Anspruch genommen werden soll.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1026 Nr. 6
HFR 2011 S. 798 Nr. 7
QAAAD-81727

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