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BFH Beschluss v. - VII B 226/10

Gesetze: InsO § 13 Abs. 2, AO § 249 Abs. 1, AO § 251 Abs. 1, FGO § 114, FGO § 102

Rechtsschutzbedürfnis für die Anrufung des Finanzgerichts mit dem Ziel der Rücknahme des Insolvenzantrags seitens des Finanzamts; Antrag des Finanzamts, das Insolvenzverfahren zu eröffnen, ist kein Verwaltungsakt

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1017 Nr. 6
BAAAD-81732

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