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BAG Urteil v. - 10 AZR 579/09

Gesetze: ArbZG § 6 Abs. 5; BGB § 249; BGB § 280; BGB § 286; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom ) § 28

Leitsatz

Leitsatz:

Bereitschaftsdienststunden, die in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr geleistet werden, sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA und lösen den tariflichen Anspruch auf Zusatzurlaub aus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
RAAAD-81851

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