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BGH Beschluss v. - IX ZB 237/09

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 289 Abs 1 S 1 InsO, § 290 InsO

Restschuldbefreiung: Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenem Vortrag des Schuldners

Leitsatz

Die Zurückweisung von nach dem Schlusstermin gehaltenen Vortrag des Schuldners setzt voraus, dass der Schuldner rechtzeitig vor dem Termin in geeigneter Weise durch das Insolvenzgericht darauf hingewiesen wird, dass Versagungsanträge gestellt werden können und er in der Regel nur in dem Schlusstermin Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesen Anträgen erhält (Ergänzung BGH, , IX ZB 185/08, WM 2009, 619) .

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 15 Nr. 18
WM 2011 S. 839 Nr. 18
FAAAD-81855

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