Gesetze: § 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom , § 33 Abs 2 SGB 5 vom , § 73 Abs 2 S 1 Nr 7 SGB 5, § 139 SGB 5, § 14 Abs 1 SGB 11, § 14 Abs 4 SGB 11
Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte - Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
Leitsatz
Ein elektronisches Produkterkennungssystem mit Sprachausgabe (Barcodelesegerät) kann für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sein.