Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband - Auslegung eines Personalüberleitungsvertrag
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, aufgrund einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag oder aufgrund eines Personalüberleitungsvertrages Einmalzahlungen nach dem Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2005 für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände - Tarifbereich West - vom 9. Februar 2005 (TV EZ), dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005 oder dem für den Bereich Bund geschlossenen Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 vom 9. Februar 2005 zu leisten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1524 Nr. 24 BB 2011 S. 1725 Nr. 27 NAAAD-82042