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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 86/06

Gesetze: EStG § 17, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 20

Keine Berücksichtigung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei der Übernahme von Verbindlichkeiten einer aufgelösten GmbH durch einen Gesellschafter

Leitsatz

Übernimmt ein Gesellschafter Verbindlichkeiten der aufgelösten GmbH, an der er beteiligt war, sind Schuldzinsen aus dem Darlehen, das der Gesellschafter zur Tilgung der Verbindlichkeiten aufgenommen hat, weder als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, noch als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 EStG, noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuermindernd zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 464
MAAAD-82359

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