Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung: Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Leitsatz
Rügt die Nichtzulassungsbeschwerde, das Berufungsgericht habe die allgemein bezeichnete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundlegend missverstanden, so ist die Erforderlichkeit der Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nur dann hinreichend ausgeführt, wenn durch einen Vergleich der entscheidungstragenden, nicht notwendig geschriebenen Obersätze des Berufungsurteils mit der herangezogenen Rechtsprechung eine Rechtssatzabweichung dargelegt wird .
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1218 Nr. 20 BFH/NV 2011 S. 1646 Nr. 9 DStR 2011 S. 2114 Nr. 44 DStRE 2012 S. 131 Nr. 2 NJW 2011 S. 2443 Nr. 33 WM 2011 S. 1196 Nr. 25 ZIP 2011 S. 1444 Nr. 30 ZAAAD-82547