Regelinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit bei Ausübung einer selbstständigen Nebentätigkeit
Leitsatz
Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur dann, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat; eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisation verdichtet hat, ist keine selbstständige Erwerbstätigkeit .
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Fundstelle(n): BB 2011 S. 1217 Nr. 20 DB 2011 S. 1219 Nr. 21 DB 2011 S. 8 Nr. 20 NJW-RR 2011 S. 1068 Nr. 15 WM 2011 S. 946 Nr. 20 ZIP 2011 S. 966 Nr. 20 AAAAD-82551