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BGH Urteil v. - VI ZR 111/10

Gesetze: § 32 ZPO

Internationale Zuständigkeit: Gerichtsstand für Klage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen über ausländische Vorkommnisse in fremder Sprache und Schrift - www.womanineurope.com

Leitsatz

www.womanineurope.com

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen wird nicht schon dadurch begründet, dass der Betroffene an seinem Wohnsitz im Inland die Äußerungen abgerufen hat und diese vereinzelt Geschäftspartnern bekannt geworden sind. Richten sich die in fremder Sprache und Schrift gehaltenen Berichte über Vorkommnisse im Ausland ganz überwiegend an Adressaten im Ausland, ist der für die internationale gerichtliche Zuständigkeit maßgebliche deutliche Inlandsbezug nicht gegeben (im Anschluss an das Senatsurteil BGH, , VI ZR 23/09, BGHZ 184, 313 - The New York Times) .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2059 Nr. 28
NJW 2011 S. 52 Nr. 15
NJW 2011 S. 8 Nr. 22
RIW 2011 S. 634 Nr. 9
ZIP 2011 S. 5 Nr. 13
KAAAD-82552

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