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BGH Urteil v. - KZR 6/09

Gesetze: § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 1 GWB, § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB, § 33 GWB

Wettbewerbsbeschränkung: Anspruch auf Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Nutzfahrzeugherstellers; vorgelagerter Markt - MAN-Vertragswerkstatt

Leitsatz

MAN-Vertragswerkstatt

1. Die Zulassung einer freien Werkstatt zum Vertragswerkstattnetz eines Herstellers von Nutzfahrzeugen betrifft einen dem Endkundenmarkt zur Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für Nutzfahrzeuge vorgelagerten Markt .

2. Der vorgelagerte Markt umfasst alle Produkte, Dienstleistungen und Rechte, die den Zutritt auf dem nachgelagerten Markt erleichtern, wie etwa das Angebot von Ersatzteilen, Diagnosegeräten und Spezialwerkzeugen, die Vermittlung der erforderlichen jeweiligen markenspezifischen Fachkenntnisse und die Zulassungen als Vertragswerkstatt für bestimmte Fahrzeugmarken .

3. Dieser vorgelagerte Markt ist markenübergreifend abzugrenzen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1153 Nr. 19
BB 2011 S. 1361 Nr. 22
DB 2011 S. 8 Nr. 20
NJW 2011 S. 2730 Nr. 37
IAAAD-82557

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