Leasingvertrag: Zurechnung eines "Werbevertrages" über Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden durch den vom Leasinggeber mit der Vertragsanbahnung betrauten Lieferanten und Annahme eines einheitlichen Rechtsgeschäfts
Leitsatz
1. Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an , NJW 2005, 365 und BGH, , VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421) .
2. Zur Frage des Vorliegens eines einheitlichen Rechtsgeschäfts, wenn der Leasingnehmer neben dem Leasingvertrag einen "Werbevertrag" mit einem Dritten abschließt, der eine Erstattung der Leasingraten gegen Empfehlung von Neukunden vorsieht (im Anschluss an , NJW 2009, 3295) .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2011 S. 2374 Nr. 42 DB 2011 S. 8 Nr. 20 NJW 2011 S. 2874 Nr. 39 WM 2011 S. 1760 Nr. 37 ZIP 2011 S. 2112 Nr. 44 CAAAD-82559