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BFH Beschluss v. - X B 198/10

Gesetze: FGO § 94, FGO § 128 Abs. 1, FGO § 133a, ZPO § 164

Berichtigung des Protokolls nach § 94 FGO; Beschwerde gegen die Ablehnung der Protokollberichtigung grundsätzlich nicht statthaft; keine Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Anhörungsrüge

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1166 Nr. 7
ZAAAD-82709

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