Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - III R 30/09

Gesetze: FGO § 74

Keine Aussetzung der Verfahrens, wenn wegen Unzulässigkeit der Revision eine Sachentscheidung über die vorgreifliche Rechtsfrage verwehrt ist

Leitsatz

Die Voraussetzungen des § 74 FGO sind auch dann erfüllt, wenn der EuGH mit Fragen zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts befasst ist, von deren Beantwortung die Entscheidung des Rechtsstreits abhängig ist.
Ein Verfahren darf nach § 74 FGO nur dann ausgesetzt werden, wenn es zu einer Sachprüfung führen kann. Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO kommt daher nicht in Betracht, wenn, dem Senat wegen Unzulässigkeit der Revision eine Sachentscheidung über die vorgreifliche Rechtsfrage verwehrt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1158 Nr. 7
UAAAD-82715

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank