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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 33/09

Gesetze: BewG § 68

Herstellungskosten eines Güllekellers als Gebäudeherstellungskosten

Leitsatz

  1. Zum Gebäudebegriff nach § 68 Abs. 1 BewG.

  2. Der Begriff des Gebäudes setzt nicht voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche hinausragt.

  3. Eine den Güllekeller bildende horizontale Bodenplatte und die vertikalen Verbindungen zwischen der ebenerdigen und der abgesenkten Bodenplatte sowie die Fundamente rechnen nach § 68 Abs. 2 Satz 2 BewG zum Gebäude.

  4. Herstellungskosten eines Güllekellers gehören zu den Gebäudeherstellungskosten, soweit die Bauteile des Kellers auch dem darüber liegenden Gebäude dienen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAD-82886

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