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BAG Beschluss v. - 7 ABR 98/09

Gesetze: § 3 Abs 2 TVG, § 99 Abs 2 Nr 1 BetrVG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 7 Abs 1 AGG, § 7 Abs 2 AGG, § 1 AGG, § 10 AGG, § 117 Abs 2 BetrVG

Tarifvertragliches Höchstalter für die Einstellung von Piloten

Leitsatz

Eine tarifvertragliche Betriebsnorm, die für ein Luftfahrtunternehmen das Höchstalter für die Einstellung von in anderen Luftfahrtunternehmen ausgebildeten Piloten auf 32 Jahre und 364 Tage festlegt, ist unwirksam. Die für das Luftfahrtunternehmen errichtete Personalvertretung kann daher die Zustimmung zur Einstellung eines Piloten nicht mit der Begründung verweigern, dieser sei zu alt.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1332 Nr. 21
DB 2011 S. 15 Nr. 20
DB 2011 S. 1922 Nr. 34
NJW 2011 S. 8 Nr. 22
EAAAD-82956

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