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Vorläufige Festsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) des Gewerbesteuermessbetrags; Verfassungsmäßiges Zustandekommen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004
Das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom (BStBl 2011 I S. 310) hat innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht in seinem eingeräumten Übergangsfrist die Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen beseitigt, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 eingeführt und seit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 nicht geändert worden sind.
Die gleich lautenden Erlasse vom (BStBl 2009 I S. 669) zur vorläufigen Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht.