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Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betreffend die Bewertung von Warenhausgrundstücken sowie Grundstücken mit Markt- und Messehallen im Beitrittsgebiet ab
Der Bezugserlass, betreffend die Bewertung von Warenhausgrundstücken, Einkaufszentren sowie Grundstücken mit Großmärkten, SB-Märkten und Verbrauchermärkten und mit Messehallen im Beitrittsgebiet ab , vom (BStBl 1993 I S. 528) wird wie folgt geändert:
Der Erlass erhält die vorstehende Bezeichnung (Betreff).
Tz. 1 wird wie folgt gefasst:
„1 Geltungsbereich
Dieser Erlass gilt für Warenhäuser, Einkaufszentren, SB- und Verbrauchermärkte sowie Grundstücke mit (Groß-)Märkten und Messehallen im Beitrittsgebiet, für die der Einheitswert im Sachwertverfahren zu ermitteln ist. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat. Zum Beitrittsgebiet gehören somit auch Gebiete, die nach dem im Rahmen einer Gebietsreform in das übrige Bundesgebiet umgegliedert worden sind.”
Tz. 2 wird wie folgt gefasst:
„2 Umschreibung der Grundstücke
2.1 Warenhausgrundstücke
2.1.1 Warenhäuser
Warenhäuser sind Gebäude, die in der Regel im Ganzen oder weit überwiegend dem ...BStBl 2010 II 897