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BMF - IV D 3 -S 7134/10/10001 BStBl 2011 I S. 535

Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 4 Nr. 1 Buchst. a,§ 6 Abs. 3a UStG) – Erteilung der Abnehmerbestätigung bei Vorlage eines Visums mit einer drei Monate übersteigenden Aufenthaltsgenehmigung

Bezug:

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird Abschnitt 6.11 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom , der zuletzt durch das , BStBl 2011 I S. 490, geändert worden ist, wie folgt gefasst:

„2.  1Der Ausführer weist einen in einem Drittland ausgestellten Pass vor, in dem ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat eingetragen ist, wenn diese Erlaubnis noch nicht abgelaufen ist oder nach ihrem Ablauf noch kein Monat vergangen ist. 2Entsprechendes gilt bei der Eintragung: „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)”. 3Die Abnehmerbestätigung wird jedoch nicht versagt, wenn der Ausführer einen in einem Drittland ausgestellten Pass vorweist, in dem ein Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes durch eine Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die Dauer von 180 Tagen eingetragen ist und mit dem kein Titel für einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in diesem anderen EU-Mitgliedstaat erworben w...

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