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BGH Beschluss v. - XII ZB 701/10

Gesetze: § 233 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Unerreichbarkeit des Empfangsgeräts des Berufungsgerichts

Leitsatz

Scheitert der Versuch, die Berufungsbegründung per Telefax an das Berufungsgericht zu übersenden, und lässt sich nicht ausschließen, dass der Grund hierfür ist, dass das Empfangsgerät mit anderen Telefaxsendungen belegt ist, darf der Berufungsführer seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell aufgeben (im Anschluss an , juris) .

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 1333 Nr. 23
DB 2011 S. 6 Nr. 21
NJW 2011 S. 1972 Nr. 27
NJW 2011 S. 8 Nr. 23
HAAAD-83512

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