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BGH Urteil v. - VI ZR 133/10

Gesetze: § 626 BGB, § 628 Abs 1 S 2 Alt 2 BGB

Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens; Behandlungsfehler

Leitsatz

1. Bei einem (zahn-)ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist .

2. Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt .

3. Ein (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler kann vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB sein .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 1674 Nr. 23
QAAAD-83522

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