Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens; Behandlungsfehler
Leitsatz
1. Bei einem (zahn-)ärztlichen Behandlungsvertrag setzt der Verlust des Vergütungsanspruchs wegen vertragswidrigen Verhaltens nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB nicht voraus, dass das vertragswidrige Verhalten als schwerwiegend oder als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB anzusehen ist .
2. Ein geringfügiges vertragswidriges Verhalten lässt die Pflicht, die bis zur Kündigung erbrachten Dienste zu vergüten, unberührt .
3. Ein (zahn-)ärztlicher Behandlungsfehler kann vertragswidriges Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 BGB sein .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2011 S. 1674 Nr. 23 QAAAD-83522