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BGH Urteil v. - VI ZR 300/09

Gesetze: § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für die Bemessung der Mietwagenkosten

Leitsatz

1. Sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel sind grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet .

2. Da die Listen nur als Grundlage für eine Schätzung dienen, kann der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 287 ZPO von dem sich aus den Listen ergebenden Tarif - etwa durch Abschläge oder Zuschläge - abweichen .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1282 Nr. 21
BB 2011 S. 962 Nr. 16
NJW 2011 S. 1947 Nr. 27
ZIP 2011 S. 5 Nr. 16
CAAAD-83544

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