Werkvertrag: Mangel an einem funktionstauglichen Rundbogenfenster bei Nichteinhaltung der Vorgaben des Herstellers der Fensterbeschläge
Leitsatz
Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung der Vertragsparteien ist ein funktionstauglicher, 23,4 kg schwerer Flügel eines Rundbogenfensters nicht allein deshalb mangelhaft, weil das in einem Anwendungsdiagramm des Herstellers der Fensterbeschläge für einen 80 kg schweren Fensterflügel angegebene Höchstmaß von 400 mm zwischen dem oberen Lenkerlager und dem höchsten Punkt des Rundbogens um mehr als die Hälfte überschritten ist .
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW-RR 2011 S. 1240 Nr. 18 WM 2011 S. 1999 Nr. 42 HAAAD-83577