Keine Bilanzberichtigung bei nachträglicher Aberkennung eines zu Unrecht gewährten Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG
Leitsatz
Es ist bereits geklärt im Sinne des § 115 FGO, dass eine im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung eines steuerlichen Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG erfolgte Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b EStG für den Fall der Nichtgewährung des Freibetrags nicht im Wege der Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG rückgängig gemacht werden kann. Die Gewährung des Freibetrags erfolgt nicht auf der Ebene der Gewinnermittlung, sondern auf der Ebene der Einkunftsermittlung. Hierdurch wird der Bilanzgewinn nicht berührt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1129 Nr. 7 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2011 S. 473 RAAAD-83672