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BFH Beschluss v. - IV B 68/10

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 2, EStG § 14a Abs. 4

Keine Bilanzberichtigung bei nachträglicher Aberkennung eines zu Unrecht gewährten Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG

Leitsatz

Es ist bereits geklärt im Sinne des § 115 FGO, dass eine im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung eines steuerlichen Freibetrags gemäß § 14a Abs. 4 EStG erfolgte Auflösung einer Rücklage gemäß § 6b EStG für den Fall der Nichtgewährung des Freibetrags nicht im Wege der Bilanzänderung gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG rückgängig gemacht werden kann. Die Gewährung des Freibetrags erfolgt nicht auf der Ebene der Gewinnermittlung, sondern auf der Ebene der Einkunftsermittlung. Hierdurch wird der Bilanzgewinn nicht berührt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1129 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2011 S. 473
RAAAD-83672

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