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BFH Urteil v. - VI R 59/10

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1587o, BGB § 1408 Abs. 2

Versorgungsausgleichszahlungen an den früheren Ehegatten als Werbungskosten

Leitsatz

Ausgleichszahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge zu vermeiden, sind ebenso wie Auffüllungszahlungen nach § 58 BeamtVG als sofort abziehbare Werbungskosten zu beurteilen. Gleiches gilt für Ausgleichszahlungen, die auf Grundlage einer Vereinbarung nach § 1408 Abs. 2 BGB als Gegenleistung für einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich an den früheren Ehegatten gezahlt werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1130 Nr. 7
DStR 2011 S. 1123 Nr. 24
DStR 2011 S. 6 Nr. 24
KÖSDI 2011 S. 17497 Nr. 7
LAAAD-83674

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