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BAG Urteil v. - 9 AZR 565/08

Gesetze: § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 612 Abs 3 S 1 BGB vom , § 4 KSchG, § 7 KSchG, § 17 S 1 TzBfG, § 21 TzBfG, § 256 Abs 1 ZPO, § 1 TVG, § 7 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG

(MTV Techniker Krankenkasse - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für den Anspruch auf tarifvertragliches Beurlaubungsgeld - Grundsatz der Entgeltgleichheit - Anrechnung der ungekürzten, nicht durch den Zugangsfaktor nach § 77 Abs 2 Nr 2 Buchst a SGB VI verringerten gesetzlichen Altersrente bei Gesamtversorgungsansprüchen)

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Dauer einer Beurlaubung sowie die Bemessung eines Gesamtruhegelds.

Fundstelle(n):
XAAAD-83777

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