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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3230/09 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 4, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 2 Nr. 4, ZVG § 74 a, ZVG § 114a, ZVG § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO

Befriedigungsfiktion gem. § 114a ZVG als Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage – Tochtergesellschaft des Grundpfandgläubigers als Meistbietender

Leitsatz

Die beim zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten eintretende Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG ist bei dem Grundstückserwerb des Meistbietenden zusätzlicher Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn der Meistbietende als hundertprozentiges Tochterunternehmen des Grundpfandgläubigers ein vom Berechtigten abhängiges Unternehmen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAD-83878

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