Befriedigungsfiktion gem. § 114a ZVG als Teil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage – Tochtergesellschaft des Grundpfandgläubigers
als Meistbietender
Leitsatz
Die beim zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten eintretende Befriedigungsfiktion nach § 114a ZVG ist bei dem Grundstückserwerb
des Meistbietenden zusätzlicher Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage, wenn der Meistbietende als hundertprozentiges
Tochterunternehmen des Grundpfandgläubigers ein vom Berechtigten abhängiges Unternehmen ist.