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BGH Urteil v. - XII ZR 110/09

Gesetze: § 263 ZPO, § 533 ZPO, § 596 ZPO, ZPO-RG

Urkundenprozess: Zulässigkeit der Abstandnahme im Berufungsverfahren nach Gesetzesänderung

Leitsatz

Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom ist das Abstehen vom Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet .

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 2796 Nr. 38
WM 2011 S. 1388 Nr. 29
FAAAD-83971

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