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BGH Urteil v. - I ZR 50/09

Gesetze: § 4 Nr 5 UWG

Wettbewerbsverstoß: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei einem Gewinnspiel - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

Leitsatz

Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe

Zur Gewinnbenachrichtigung und für weitere interessante telefonische Angebote der … GmbH aus dem Abonnementbereich, freiwillige Angabe, das Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden

genügt nicht dem Transparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG .

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1410 Nr. 23
DB 2011 S. 7 Nr. 22
NJW 2011 S. 6 Nr. 24
TAAAD-83975

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