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BGH Urteil v. - VII ZR 179/10

Gesetze: § 256 Abs 2 ZPO, § 307 Abs 1 BGB

Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen; Wirksamkeit eines in den AGB des Auftraggebers enthaltenen Klauselwerks über die Sicherung von Gewährleistungsansprüchen und Überzahlungsansprüchen

Leitsatz

1. Die Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage des Sicherungsnehmers gegen den Bürgen über die Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag ist zulässig, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass dem Sicherungsnehmer vom Sicherungszweck umfasste Forderungen gegen den Sicherungsgeber zustehen, die nicht Gegenstand des Klageverfahrens in der Hauptsache sind (Fortführung von , BGHZ 69, 37) .

2. Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltenes Klauselwerk, wonach Gewährleistungsansprüche und Überzahlungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 10% der Auftrags-, bzw. Abrechnungssumme gesichert sind, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen .

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 8 Nr. 22
NJW 2011 S. 2195 Nr. 30
NJW 2011 S. 6 Nr. 26
WM 2011 S. 1125 Nr. 24
VAAAD-83996

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