Neuregelung der Kindergeldberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
Leitsatz
Gegen die Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Eine Ausweitung der Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer, die ihren Unterhalt mit Sozialleistungen bestreiten, kommt nicht in Betracht. Es ist von Verfassung wegen nicht geboten, Ausländern, die den Lebensunterhalt ihrer Familien mit Hilfe von Sozialleistungen bestreiten, darüber hinaus Kindergeld zu gewähren. Auch aus Art. 8 EMRK ergibt sich kein derartiger Anspruch.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1134 Nr. 7 IStR 2010 S. 7 Nr. 7 WAAAD-84116