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BFH Beschluss v. - VI B 120/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 282, ZPO § 283

Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Rechtsäußerung eines Mitglieds des zur Entscheidung berufenen Spruchkörpers; kein Vorliegen einer Divergenz (hier: unentgeltliche Wohnungsüberlassung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1185 Nr. 7
EStB 2011 S. 257 Nr. 7
QAAAD-84118

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