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BFH Beschluss v. - VIII B 91/10

Gesetze: FGO § 68, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 115, ZPO § 227

Keine Pflicht des FG zur weiteren Sachaufklärung bei nicht belegten Betriebsausgaben; Verletzung des Rechts auf Gehör; kein Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 2011 S. 1174 Nr. 7
RAAAD-84122

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