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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 132/10

Gesetze: KraftStG § 8 Abs. 1

Besteuerung von schadstoffarmen Bestandsfahrzeugen

Leitsatz

  1. Zur Bemessung der Kfz-Steuer bei Pkw mit erstmaliger Zulassung bis zum .

  2. Die Kfz-Steuer bei Pkw bemisst sich nur dann nach den Kohlendioxydemissionen und dem Hubraum, wenn das Kfz erstmalig ab , dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zur Neuregelung der Kfz-Steuer und Änderung anderer Gesetze vom zugelassen worden ist.

  3. Die Vorschriften zur Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz-Steuer von Hubraum und Schadstoffemissionen auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxyd sind verfassungsgemäß.

Fundstelle(n):
NAAAD-84560

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