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OFD Rheinland - Kurzinfo ESt 26/2011

Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999 / 2000 / 2002 vom , BStBl 1999 I S. 304in Bezug auf Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14, 14a Abs. 1, 16 und 18 Abs. 3 EStG

Bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1998 unterlagen außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne oder Entlassungsentschädigungen, nach § 34 EStG dem halben Steuersatz. Diese Art der Steuerermäßigung wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 / 2000 / 2002 (rückwirkend) ab dem durch die sogenannte Fünftel-Methode ersetzt. Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2001 wurde der halbe Steuersatz für Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen durch das Steuersenkungsergänzungsgesetz (StSenkErgG) vom , BStBl 2001 I S. 25, in modifizierter Form wieder eingeführt.

Mit hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der rückwirkende Wegfall des halben Steuersatzes in Bezug auf Entlassungsentschädigungen bei bestimmten Fallkonstellationen nicht mit den Grundsätzen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes vereinbar war. Ich verweise insoweit auf die Einkommensteuer-Kurzinformation Nr. 054/2010.

Nach auf Bundesebene abgestimmter Auffassung sind die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts-Beschlusses,...

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