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BGH Beschluss v. - IX ZB 221/09

Gesetze: § 290 Abs 1 Nr 3 InsO

Insolvenzverfahren: Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung nach Antragsrücknahme in einem früheren Verfahren

Leitsatz

Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, ist ein neuer Antrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren zulässig .

Fundstelle(n):
NJW 2011 S. 8 Nr. 26
StBW 2011 S. 711 Nr. 15
WM 2011 S. 1084 Nr. 23
IAAAD-84634

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