Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende Feststellung - Feststellungsinteresse - Status - Ausweis - Datum - Gültigkeit - besonderes Interesse - Maßstab: ein im Ausland lebender behinderter Mensch - Vergünstigung ohne Inlandvoraussetzung - Möglichkeit des Bezuges einer abschlagsfreien Altersrente - keine Voraussetzung: Offensichtlichkeit
Leitsatz
Für die behördliche Erstfeststellung, dass ein GdB von 50 bereits zu einem Zeitpunkt vor der Antragstellung vorgelegen hat, ist nur die Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses erforderlich; eine solche rückwirkende Feststellung ist nicht auf offensichtliche Fälle beschränkt (Abgrenzung zu 9a/9 RVs 11/89 = BSGE 69, 14 = SozR 3-1300 § 44 Nr 3).