Amtspflichtverletzung der Finanzbehörde bei der Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung als höhere Gewalt i.S. des § 110 Abs. 3 AO
Leitsatz
Von einer durch höhere Gewalt im Sinne des § 110 Abs. 3 AO ausgelösten Fristversäumnis kann auszugehen sein, wenn es das Finanzamt entgegen dem Wortlaut des § 15 Abs. 5 Satz 2 VwZG a.F. und der innerbehördlichen Anweisungslage unterlassen hat, einem in der Schweiz ansässigen Haftungsschuldner die öffentliche Zustellung des Haftungsbescheids und den Inhalt des Schriftstücks formlos (per Post) mitzuteilen. Der Inhaltsadressat eines (deutschen) Haftungsbescheids wird direkt dem Hoheitszwang des (deutschen) Fiskus unterstellt, was eine schweizerische Zustellungshilfe ausschließt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2011 S. 1281 Nr. 8 OAAAD-84752